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   BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 8.87   

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BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 8.87 (https://dejure.org/1989,5117)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1989 - 2 C 8.87 (https://dejure.org/1989,5117)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1989 - 2 C 8.87 (https://dejure.org/1989,5117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Finanzieller Lebensbedarf

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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 - 4 S 2323/14

    Anrechnung der privaten Rentenversicherung auf Unterhaltsbeitrag nach § 22

    a) In seiner ursprünglichen Fassung vom 24.08.1976 (BGBl. I S. 2485 ) bestimmte § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG, dass auf einen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG dem Grunde nach zustehenden Unterhaltsbeitrag "Einkünfte" der Witwe in angemessenem Umfang anzurechnen waren (vgl. zu dieser Fassung noch BVerwG, Urteile vom 24.10.1984, a.a.O., und vom 09.03.1989 - 2 C 8/87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5).

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, dass das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt" (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.10.1999, a.a.O., vom 09.03.1989, a.a.O., und vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, zu § 125 Abs. 1 BBG a.F., jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 05.04.2002, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.04.2015, a.a.O.; Plog/Wiedow, a.a.O., § 22 BeamtVG RdNr. 11).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der zitierten Formulierung lediglich dargelegt, weshalb der Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG überhaupt eine Anrechnungsvorschrift aufgenommen hat, und um weiter zu erläutern, dass die oben (unter 1.) genannten Definitionen der Begriffe des "Erwerbseinkommens" und des "Erwerbsersatzeinkommens" keiner weitergehenden Einschränkung zugänglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.04.2015, a.a.O., VG Lüneburg, Urteil vom 23.06.2004 - 1 A 159/04 -, Juris, sowie Reich, BeamtVG, § 22 RdNr. 4: Anrechnung [auch] von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die an die Stelle eines zuvor bezogenen Gehalts treten; Senatsbeschluss vom 05.04.2002, a.a.O.: Anrechnung [auch] einer Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung; s. bereits zu § 22 BeamtVG a.F. BVerwG, Urteil vom 24.10.1984, a.a.O.: keine Saldierung von positiven Einkünften aus einer Einkunftsart mit negativen Einkünften aus einer anderen Einkunftsart; Urteil vom 09.03.1989, a.a.O.: Anrechnung einer eigenen Rente der Witwe [auch], wenn diese einen hohen finanziellen Lebensbedarf hat; VG Kassel, Urteil vom 10.12.2013 - 1 K 1275/12.KS - juris: Anrechnung [auch] von eigenen ausländischen Alterspensionen der Witwe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 1 A 2737/15

    Versagung des beamtenversorgungsrechtlichen Unterhaltsbeitrags wegen des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5 = juris, Rn. 13, und vom 21. Oktober 1999 - 2 C 41.98 -, ZBR 2000, 165 = juris, Rn. 17.

    War das Gesamteinkommen einer nachgeheirateten Witwe ebenso hoch oder sogar höher als das ihr hypothetisch zustehende Witwengeld, so konnte der Unterhaltsbeitrag früher mit der Argumentation des Vorliegens einer anderweitigen wirtschaftlichen Sicherung in der Regel abgelehnt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5 = juris, Rn. 14, dies aber (nur) auf der Grundlage dessen, dass nach damaliger Rechtslage sämtliche Einkünfte der Witwe in angemessenem Umfang einer Anrechnung unterlagen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5 = juris, Rn. 14.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Hinterbliebenenversorgung; Unterhaltsbeitrag; Nachehe; nachgeheiratete Witwe;

    Zudem ist - abgesehen von zulässigen Anrechnungsregelungen - eine Berücksichtigung der höheren oder geringeren individuellen finanziellen Bedürftigkeit für die Bestimmung der Höhe der Versorgung dem Beamtenversorgungsrecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, juris Rn. 13 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die diesen Grundsatz anwendende Verwaltungspraxis im Rahmen der angemessenen Anrechnung als der Rechtslage entsprechend gebilligt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999, a.a.O. Rn. 20, vom 9. März 1989, a.a.O. Rn. 12 und vom 15. März 1988, a.a.O. Rn. 14).

    Während eine vollständige Anrechnung des Erwerbsersatzeinkommens aus eigenem Recht mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar wäre, berücksichtigt der vorgesehene Freibetrag in ausreichendem Maße die Eigenart des Erwerbsersatzeinkommens, das auf eigener Berufstätigkeit beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989, a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Der nachgeheirateten Witwen von Ruhestandsbeamten eingeräumte Rechtsanspruch auf einen Unterhaltsbeitrag soll lediglich gewährleisten, daß die nach dem Tode des Versorgungsberechtigten für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich nicht hinter der Höhe der Versorgungsbezüge zurückbleiben, die sie als Witwen mit (alleinigem) Anspruch auf Witwengeld erhielten (stRspr; vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, juris Rn. 13, OVG Saarland, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 A 115/12 -, juris Rn. 47 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8/87 -, juris, und Beschluss vom 3. März 2000 - 2 B 6/00 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 2 K 2430/10 -, juris Rn. 49; Kazmeier in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG des Bundes und der Länder, Stand.

  • OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06

    Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"

    Vielmehr handelt es sich um eine von dem Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung, die ihre Grundlage im Beamtenverhältnis des verstorbenen Beamten findet und immer im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung und Dienstverpflichtung gesehen werden muss vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - 6 C 148/81 -, BVerwGE 70, 211 (214), und vom 9.3.1989 - 2 C 8/87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5.
  • VG Berlin, 23.07.2012 - 5 K 268.11

    Anrechnung des Erwerbsersatzeinkommens auf den Unterhaltsbeitrag der sog.

    Bei dem Begriff der Anrechnung im "angemessenen Umfang" i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 BeamtVG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollständigen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (siehe beispielsweise BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Schmalhofer, a.a.O., Erl. 5 zu § 22 Nr. 3 m.w.N.).

    Eine anderweitige Berücksichtigung einer höheren finanziellen Bedürftigkeit der Witwe ist dem Versorgungsrecht fremd (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [216]; und vom 9. März 1989 - 2 C 8.87 -, juris, Rn. 14; Brockhaus, a.a.O., § 22 BeamtVG, Rn. 26 m.w.N.; Schmalhofer, a.a.O., Erl.

  • VGH Bayern, 24.10.2016 - 3 ZB 15.419

    Kein Anspruch auf Unterhaltsbeitrag bei einem nachgeheirateten Witwer

    Danach soll der dem nachgeheirateten Witwer einer Ruhestandsbeamtin eingeräumte Rechtsanspruch auf einen Unterhaltsbeitrag lediglich gewährleisten, dass die nach dem Tod der Versorgungsberechtigten für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich nicht hinter der Höhe der Versorgungsbezüge zurückbleiben, die er als Witwer mit (alleinigem) Anspruch auf Witwergeld erhielte (st. Rspr.; vgl. U. v. 15.3.1988 - 2 C 16.87; U. v. 9.3.1989 - 2 C 8.87 - jeweils in juris).

    Eine Berücksichtigung der höheren oder geringeren individuellen finanziellen Bedürftigkeit für die Bestimmung der Höhe der Versorgung ist dem Beamtenversorgungsrecht fremd (vgl. BVerwG, U. v. 9.3.1989 a. a. O. Rn. 14 zur vergleichbaren bundesgesetzlichen Regelung des § 22 BeamtVG).

  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 3 ZB 15.2089

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe bei großem Altersunterschied

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrags durch eine anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (BVerwG, U. v. 15.3.1988 - 2 C 16.87 u. U. v. 9.3.1989 - 2 C 8.87), verfassungsrechtliche Bedenken werden im Hinblick auf Art. 3 und Art. 6 GG nicht erhoben.
  • OVG Saarland, 22.05.2012 - 1 A 115/12

    Unzulässige Klageerweiterung wegen Klagefristversäumnis; Kürzung eines

  • BVerwG, 18.03.1993 - 2 C 20.92

    Beamtenversorgung - Altfälle - Geschiedene Ehefrau - Unterhaltsbeitrag - Witwen-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 6 A 7457/95
  • VG Saarlouis, 06.12.2011 - 2 K 2430/10

    Zur Rechtmäßigkeit der Kürzung des der "nachgeheirateten" Beamtenwitwe

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07

    Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung

  • VG Regensburg, 08.07.2015 - RN 1 K 14.895

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag anstatt auf Witwengeld

  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968

    Unterhaltsbeitrag des nachgeheirateten Witwers; kein Abzug eines

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